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Vattenfall Jedermann-Rennen

Teilnahmebedingungen

Vattenfall Jedermann-Rennen 2012


Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten mit Ihrer Meldung als anerkannt. Gefahren wird nach den Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) für Jedermann-Rennen. Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen (unter www.rad-net.de) aufmerksam durch!


1. TeilnehmerInnen

  1. Startberechtigt sind alle ambitionierten RadsportlerInnen ab 16 Jahren. Jugendliche von 16 bis 18 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
  2. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Es genügen eine Anmeldung, die damit verbundene Anerkennung des Reglements, der Teilnahmebedingungen, der AGBs sowie die Entrichtung des Startgeldes.
  3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.
  4. Anmelder, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren, sei es als aktiver Sportler oder in anderer Funktion, sind nicht startberechtigt.

2. Mindestgeschwindigkeit

  1. Die geforderte Mindestgeschwindigkeit für alle drei Rennen beträgt 25 km in der Stunde.
  2. Im Hinblick auf nachfolgende bzw. parallel laufende Rennen können TeilnehmerInnen, die unter der geforderten Mindestgeschwindigkeit fahren, aus dem Rennen genommen werden. Eine Rückerstattung der Startgebühr erfolgt in diesem Fall nicht, auch nicht teilweise.

3. Gesundheit, Versicherung & Haftung

  1. Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitliche Voraussetzung für die Rennteilnahme selbst zu prüfen. Gegebenenfalls auch durch entsprechende Arztkonsultationen auf eigene Kosten und Veranlassung.
  2. Jeder Teilnehmer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung bzw. hat sich ggf. vor Beginn des Rennens um einen solchen Abschluss zu bemühen.
  3. Es handelt sich um eine Sportveranstaltung, die mit den sporttypischen Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist.
  4. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  5. Für Ansprüche der TeilnehmerInnen, soweit diese nicht auf Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, wird eine einjährige Verjährungsfrist vereinbart.

4. Fahrrad und Zubehör

  1. Zugelassen sind alle technisch einwandfreien zweirädrigen Fahrräder.
  2. Grundsätzlich besteht Helmpflicht!
  3. Folgende Fahrräder bzw. Zubehör sind aus Sicherheitsgründen vom Start ausgeschlossen:

– Liege-/Sesselräder
– Handbikes
– jegliche Art von Anhängern
– Triathlon- bzw. Zeitfahrlenker
– alle Arten von Lenkeraufsätzen
– Alu- oder Glastrinkflaschen

5. Rücktrittsregelung:

Ein Rücktritt von der Teilnahme am Rennen ist bis zum 15.04.2012 möglich. Der Teilnehmer erhält 50% des Startgeldes zurück erstattet. 50% verbleiben als Verwaltungskostenpauschale beim Veranstalter. Ab dem 16.04.2012 ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Kann ein bereits gemeldeter Teilnehmer/innen nicht starten, so steht ihm jedoch die Option offen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der alle gebuchten Leistungen übernimmt.